Die DFG zu Open Science und der Lizenzierung von Forschungsdaten

von Mrz 26, 2019Allgemein

Im Interview: Dr. Daphné Kerremans von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Abteilung: Fachliche Angelegenheiten der Forschungsförderung, Referentin der Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 1: Geistes- und Kulturwissenschaften.

Welchen Umgang mit Forschungsdaten empfiehlt die DFG und wie unterstützt sie die Umsetzung?

Das umfassende Thema Forschungsdaten greift die DFG in ihrem Regelwerk, in der Projektförderung und auch in der Ausgestaltung ihres Programmportfolios auf. Bedeutsam ist eine bewusste Gestaltung des Umgangs mit Forschungsdaten insbesondere, weil diese einen wesentlichen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und zur Qualitätssicherung von Forschungsergebnissen leisten.

Die grundlegende Positionierung der DFG stellen die im September 2015 verabschiedeten „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ dar. In diesem Dokument wird deutlich, dass das Berücksichtigen fachlicher Gegebenheiten und somit das Einhalten fachlich anerkannter Regelungen und disziplinspezifischer Standards konstitutiv für den Umgang mit Forschungsdaten sind. Deshalb hat die DFG in den letzten Jahren auch einige fachlich fokussierte Rundgespräche durchgeführt und fachlich einschlägige Empfehlungen zum Umgang mit Daten auf ihrer Homepage publiziert.

Für die Antragstellung erwartet die DFG, dass Forschende beschreiben, in welcher Weise sie mit welchen Daten arbeiten, und sich auch zu potenziellen Nachnutzungsszenarien äußern. Um die bei der Aufbereitung von Daten entstehenden Aufwände zu finanzieren, können mit dem Projektantrag Mittel eingeworben werden, sofern diese Aufwände über die Grundausstattung hinausgehen. Zudem müssen Forschungsdaten, die Grundlage einer Publikation sind, nach den Regeln der Guten wissenschaftlichen Praxis für zehn Jahre archiviert werden.

Einen wichtigen Beitrag zum Umgang mit Forschungsdaten leistet die DFG zudem mit ihrer Infrastrukturförderung. Im Programm „Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten“ können z.B. Anträge zum Auf- oder Ausbau von Datenrepositorien oder zur Entwicklung von Community-spezifischen Standards für das Datenmanagement eingereicht werden, über Anträge im Förderinstrument „e-Research-Technologien“ können Werkzeuge für die Arbeit mit Forschungsdaten entwickelt werden, insofern die intendierten Tools generisch sind.

Mit dem Portal RISources, das ebenfalls über die Homepage der DFG zugänglich ist, betreibt die DFG ein eigenes Angebot, das u.a. bei der Suche nach für die Archivierung von Forschungsdaten geeigneten Infrastrukturen Orientierung bieten kann.

Wie zufrieden sind Sie mit der Nachnutzung von Forschungsdaten aus DFG-geförderten Forschungsprojekten?

Einerseits ist diese Frage nicht einfach zu beantworten, da wir Informationen dazu nicht systematisch erheben und auswerten. Die Anschlussverwendung von Forschungsdaten ist allerdings ein wichtiges Thema, dem sich die DFG im Jahr 2015 mit einer eigenen Ausschreibung unter dem Titel „Forschungsdaten in der Praxis“ widmete.[1] Die hier bewilligten Projekte könnten sicher manche Antwort zu dieser Frage beisteuern.

Andererseits haben wir den Eindruck, dass es in vielen Fachbereichen intensive Bemühungen gibt, um die Nachnutzung von Forschungsdaten zu ermöglichen und weiter zu optimieren. Ein Indiz hierfür ist die intensivere Nutzung der entsprechenden fachspezifischen Dateninfrastrukturen. Zugleich sehen wir sehr deutlich, dass inzwischen in fast allen Wissenschaftsbereichen ein intensiver Diskurs stattfindet, fachspezifische Mindeststandards definiert und Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement diskutiert werden. Es gibt schon jetzt zahlreiche Stellungnahmen, die dies verdeutlichen, und mit der im November 2018 vorgelegten Bund-Länder-Vereinbarung zum Aufbau einer Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur (NFDI) werden sich diese Diskussionen noch intensivieren (Informationen der DFG zu NFDI).[2]

Welche Lizenzierung empfiehlt die DFG für Forschungsdaten, Metadaten und Publikationen?

Die DFG macht keine verpflichtenden Vorgaben. Ebenso wie unsere Partner in der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen sind wir uns allerdings dessen bewusst, dass eine produktive Nachnutzung von Forschungsergebnissen rechtlich profund abgesichert werden muss. Aus dieser Motivation heraus hat die Allianz bereits 2014 einen „Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft“ veröffentlicht, in dem auch auf für Textpublikationen, Forschungsdaten oder Software unterschiedlich geeignete Lizenzen hingewiesen wird.

Wie ist die Stellung der DFG zu Open Science und Open Access für Forschungsdaten und Publikationen?

Gemeinsam mit den Partnerorganisationen der Allianz unterstützt die DFG Verfahren und Maßnahmen, um Forschungsdaten und Publikationen für eine breitere Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen – solange diese Verfahren wissenschaftsgeleitet sind. Open Science oder Open Access dürfen dabei nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern müssen stets von der Frage her gestaltet werden, welche Funktion das Prinzip des offenen Zugangs in einem bestimmten Fachgebiet dabei spielen kann, die Qualität des wissenschaftlichen Arbeitens zu verbessern. Das kann für unterschiedliche Fachgebiete zu unterschiedlichen Akzentuierungen einer Umsetzung von Open Access führen. Deutlich formuliert ist diese für die DFG grundlegende Position zu Open Access in einem Positionspapier zur Förderung von Informationsinfrastrukturen aus dem März 2018 [3]:

„Wo immer der freie Zugang dazu beiträgt, den Austausch von Informationen und den Wissenstransfer zu erleichtern, Forschungsprozesse effizienter zu gestalten oder zu ermöglichen, die Qualitätssicherungsprozesse in der Wissenschaftskommunikation zu verbessern oder Publikationsinfrastrukturen und -prozesse wissenschaftsadäquat auszugestalten, wird dies durch die DFG unterstützt. Unterschiedliche Fächer haben und entwickeln unterschiedliche Kommunikationsformate. Daher wird die Open-Access-Förderung der DFG der durch die Fächerkulturen selbst bedingten Heterogenität der Publikationspraxis weiterhin Rechnung tragen.“

Dass ein wissenschaftsadäquater Ansatz der richtige Weg auch zum Umgang mit Forschungsdaten ist, dürfte auch an den vielen, unmittelbar aus den einzelnen Fächern und Fachgebieten gestarteten Initiativen und Prozessen in diesem Bereich abzulesen sein.

Welche Angebote oder Dienste werden zur Verfügung gestellt, um WissenschaftlerInnen/ Projekte zum Thema Forschungslizenzen und den damit verbundenen Rechtsfragen zu informieren? Wo können sich Forscher und Forschungsprojekte über die DFG-Richtlinien und Empfehlungen informieren?

Informationen zu den einschlägigen Positionierungen der DFG sind über unseren Internetauftritt verfügbar. Dort finden sich die DFG-Leitlinien und eine Zusammenstellung der fachlichen Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten, es gibt zudem eine ausführliche Seite mit Informationen zu Open Access,[4] über die auch neuere wissenschaftspolitische Positionierungen der DFG zu diesem Thema wie z.B. unsere Positionierung zu Plan S auffindbar sind. Hilfreich kann schließlich die Website der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sein,[5] über die für den hier besprochenen Themenkomplex einschlägige Positionierungen aufzufinden sind, so etwa eine Stellungnahme der Allianz zur Novellierung der PSI-Richtlinie vom September 2018.

Information im Sinne von konkreter Beratung allerdings ist grundsätzlich Aufgabe der wissenschaftlichen Einrichtungen, die in den letzten Jahren auch geeignete Beratungsstrukturen geschaffen oder ausgebaut haben. Insbesondere an Universitätsbibliotheken finden sich Kolleginnen und Kollegen, die Forschenden kompetent Auskunft geben zu Themen wie Open Access, Nachnutzung von Forschungsdaten oder rechtlichen Aspekten des Publizierens. Darüber hinaus sind die Forschungsreferentinnen und Forschungsreferenten an den Hochschulen, mit denen wir selbst in engem Austausch stehen, in diesen Bereichen sehr aktiv und können zudem auf die Beratungsangebote in einschlägigen Forschungsdateninfrastrukturen verweisen.

Welche Fragen oder Probleme treten nach Ihrer Erfahrung bei der Lizenzierung von Projektdaten für Forscher auf und wie hilft die DFG (etwa durch Beratungsangebote, Statements, Ansprechpartner) dabei?

Wie bereits erwähnt, ist solche Beratung keine Aufgabe für die DFG, sondern für Forschungsdatenzentren oder wissenschaftliche Einrichtungen. Es ist allerdings interessant zu sehen, dass mit dem DFG-Förderprogramm „Open Access Publizieren“ Impulse für die antragstellenden Einrichtungen gesetzt wurden, Beratungskompetenz aufzubauen.

Was muss beachtet werden bei der Lizenzierung von Forschungsdaten – wo liegen Möglichkeiten oder auch eventuelle Einschränkungen von Open Access/ Open Science?

Es gibt natürlich die bekannten und teils offensichtlichen Konstellationen, in denen rechtliche oder ethische Rahmenbedingungen die Anschlussnutzung von Forschungsdaten nicht oder nur in sehr begrenzter Weise zulassen. Auch ist festzuhalten, dass eine Weiterverwendung von Forschungsdaten durch Dritte nur dann möglich ist, wenn diese in geeigneter Weise aufbereitet werden – was sich auch an der intensiven Diskussion um die FAIR-Prinzipien zeigt. Wichtig ist allerdings eine weitere Feststellung, die die Allianz in ihrer schon vorhin erwähnten Stellungnahme zur PSI-Novellierung getroffen hat: Lizenzierung allein ermöglicht noch keine Anschlussnutzung, wenn die zu publizierenden Daten nicht intensiv kuratiert werden. Das erfordert allerdings teils erhebliche Mittel – und auch einschlägige Kompetenzen, die häufig noch aufgebaut oder weiterentwickelt werden müssen.

Gibt es Pläne der DFG, die Open-Access-Bereitstellung von Daten für die Forscher zu honorieren?

Wie schon zuvor ausgeführt, ist Open Access kein Selbstzweck, und die DFG wird keine Mechanismen etablieren, mit denen die reine Darstellungsform unabhängig von der Qualität der dargestellten Inhalte prämiert wird. Vor dem Hintergrund der intensiv diskutierten Diskussion über die Bewertung von Forschungsleistungen dürfte die Frage eher sein, ob und wie es gelingen kann, neben Monographien, Buch- und Zeitschriftenbeiträgen auch andere Formate – Forschungsdaten, Forschungssoftware, Ausstellungen o.ä. – zu würdigen, mit denen hervorragende und hoch relevante Forschungsergebnisse vorgelegt werden. Diese Diskussion wird auch in der DFG geführt.

Welche Förderprogramme der DFG für die Open-Access-Veröffentlichung von Forschungsdaten gibt es?

Einschlägig ist natürlich das Programm „Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten“, von dem schon die Rede war. Die Förderzielsetzung ist allerdings wesentlich breiter und intendiert den Aufbau von verlässlichen Strukturen, um den Zugriff auf und die Arbeit mit Forschungsdaten zu ermöglichen. Forschungsdaten, die anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für deren Arbeiten verfügbar gemacht werden können, resultieren allerdings aus einer Vielzahl von Projekten aus sehr unterschiedlichen Förderinstrumenten: das reicht von der Sachbeihilfe und Schwerpunktprogrammen über die im Rahmen von Sonderforschungsbereichen geförderten Infrastrukturteilprojekten bis hin zu Langzeitvorhaben, die digitale Versionen von Editionen als Forschungsdaten bereitstellen.

[1] S. unter http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2015/info_wissenschaft_15_48/.

[2] S. unter https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/NFDI.pdf

[3] S. unter http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/positionspapier_informationsinfrastrukturen.pdf, S. 33.

[4] S. unter http://www.dfg.de/foerderung/antrag_gutachter_gremien/antragstellende/nachnutzung_forschungsdaten/index.html (zu Forschungsdaten), http://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/lis/open_access/index.html (zu Open Access).

[5] S. https://www.allianzinitiative.de/.

 

Zusätzliche Informationen

Statements und Informationsseiten der DFG

Publikationen:

Links

Homepage: www.dfg.de

Twitter: @dfg_public

Allianzinitiative; https://www.allianzinitiative.de

Kontaktdaten für Fragen:

Dr. Christoph Kümmel: christoph.kümmel@dfg.de

Dr. Daphné Kerremans: daphne.kerremans@dfg.de

Titelbild: Logo der DFG. Herkunft: www.dfg.de/service/logo_corporate_design/index.html

(Interview, Redaktion und Publikation: Esther Schneidenbach)

DFG

Die DFG bietet verschiedene Förderprogramme und Portale zur Information und Förderung des Forschungsdatenmanagements sowie zu Open Access und Open Science an und leistet Infrastrukturförderung.

DFG-Förderprogramme und Portale:

Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten

e-Research-Technologien

Open Access Publizieren

Portal RISources

Weitere Informationen zu Forschungslizenzen

 

Bevor Texte, Geodaten, Bilder oder andere Forschungsdaten geteilt werden können, gilt es die Rechte zu klären: Wer sind die Urheber und wer verfügt über die Nutzungsrechte?

Sind die Rechte geklärt, können die Daten zur Kollaboration und Nachnutzung freigegeben werden. Dazu stehen verschiedene Lizenzmodelle zur Verfügung.

Für eine dauerhafte Bereitstellung zur Nachnutzung werden For­schungsdaten mit den gewählten Lizenzen verknüpft und in eine Forschungs­dateninfrastruktur eingebettet.